Allgemeine Geschäftsbedingungen RAD DM 2024 in Bad Dürrheim & Donaueschingen:
1. Zutritt zur Veranstaltung
Für den Besuch der Veranstaltung als Zuschauer ist keine Eintrittskarte notwendig. Die Strecke insgesamt und alle Fanzonen sind frei und ohne Kontrollen zugänglich.
2. Ton- und Bildaufzeichnungen
Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. abgebildet bzw aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erwähnten Aufnahmen einzuräumen.
Besuchern ist es untersagt, über Internet, Radio, TV oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien, Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Besucher sind lediglich berechtigt, zum Privatgebrauch Foto-, Film-, Video- oder sonstige Ton- / Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen. Jegliche gewerbsmäßige Nutzung oder Nutzung zum kommerziellen Gebrauch solcher Aufnahmen ist strikt untersagt.
Der Besucher der Veranstaltung wird dem Veranstalter die Werknutzungsrechte an Bildern oder Videos, die Szenen eines Sportbewerbs zeigen, einräumen, sobald er diese gewerblich nutzt (z.B. monetarisierter YouTube-Channel).
3. Lautstärke
Der Besucher wird besonders darauf hingewiesen, dass bei dieser Veranstaltung die Lautstärke hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besucher hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen die Begleitperson Sorge zu tragen hat sowie für gehörempfindliche Personen.
4. Haftung
Der Besuch unserer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden ist jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, wenn der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Eine allfällige Haftung ist jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt und umfasst keine mittelbaren Schäden. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Unfälle, Schäden und Verletzungen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.